Aktuelles

 

Liebe Eltern,

 

ab Oktober bieten wir in unserer Praxis allen Neugeborenen und Säuglingen den neuen RSV-Schutz mit Beyfortus (Wirkstoff: Nirsevimab) an, gemäß der aktuellen Empfehlung der STIKO. Ziel ist es, schwere Infektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) zu verhindern, insbesondere in den ersten Lebensmonaten.

 

Was heißt das für Ihr Kind?

 

·       Wenn Ihr Kind zwischen April und September geboren ist, erhalten Sie den RSV-Schutz idealerweise im Herbst (Oktober bis November).

 

·       Wenn Ihr Kind zwischen Oktober und März geboren ist, erfolgt die Gabe möglichst kurz nach der Geburt – idealerweise bei Entlassung aus der Klinik oder im Rahmen der U2-Vorsorge (3.–10. Lebenstag).

 

·       Wenn der Termin verpasst wurde, holen wir die Prophylaxe innerhalb der ersten RSV-Saison nach.

 

Der Schutz wird einmalig verabreicht und wirkt im Allgemeinen über die gesamte RSV-Saison hinweg. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wenn Sie möchten, informieren wir Sie gerne individuell, ob und wann die Prophylaxe für Ihr Kind sinnvoll ist. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten.

 

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Liebe Eltern, liebe Patienten,

 

Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig! Schnelle Termine und kurze Wartezeiten gehören dazu. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Ihre Mithilfe und bitten Sie höflich, sich an folgende Praxisregeln zu halten:

 

  • Lassen Sie sich wann immer möglich für alles Planbare einen Termin geben, zu dem Sie bitte pünktlich erscheinen.
  • Bestehen Sie nicht auf Ihre Terminbehandlung, wenn Sie viel zu spät kommen, sondern vereinbaren Sie einen neuen Termin.
  • Nennen Sie unseren Mitarbeiterinnen den Grund Ihres Anliegens, um ausreichend Zeit und sinnvolle Vorbereitungen für Sie einplanen zu können.
  • Haben Sie Verständnis, wenn im Notfall ein Patient vorgezogen wird. Sie könnten der Nächste sein, der davon profitiert.
  • Tolerieren Sie bitte leichte Verzögerungen trotz bestehendem Termin. Sie sind in einer Kinderarztpraxis leider unvermeidbar.
  • Sagen Sie immer und so frühzeitig wie möglich ab, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können. So können wir diesen Termin neu vergeben.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an Ihrem Termin auch nur Sie und nicht noch weitere Kinder in Ihrer Begleitung behandeln können. Dies führt sonst zu Verzögerungen für die nachfolgenden Patienten.

 

Praxisferien 2025

Auch im Jahr 2025 sind wir in den Ferien für Sie da.

An folgenden Tagen werden wir durch die Kinderarztpraxis Dr. Fortrie und Heyne vertreten, Tel: 02224/2814:

  • 13.10.2025 bis 17.10.2025

 

Überweisungen

Sind Überweisungen quartalsübergreifend gültig?

Ja. Als Überweisungsnehmer können Sie auf Basis des Überweisungsscheins im laufenden Quartal und im Folgequartal behandeln.

 

Wenn also der Überweisungsschein am 23. Juli ausgestellt wurde, kann der Arzt in der Praxis, an die der Patient überwiesen wurde, die überwiesene Behandlung im 3. oder 4. Quartal durchführen.

 

Dabei sind zwei Punkte zu beachten:

  • Generell gilt, dass die Krankenversicherungs-Karte noch gültig sein muss.
  • Ermächtigte Ärzte können nur tätig werden, wenn die Überweisung am Tag der Untersuchung oder bereits vorher angestellt wurde.

Quelle: KVNO aktuell 06/2013 (Magazin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein)

 

Termin gesucht?

Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vermittelt Facharzttermine an Patientinnen und Patienten.

So erreichen Sie der Termin-Servicestelle:

Telefon: 0221 5970 8988 Mo-Do 8-17 Uhr und Fr 8-13 Uhr

Telefax: 0211 5970 9907

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