Aktuelles

 

 

Impfung gegen Menigokokken B

 

Liebe Patientinnen/en, liebe Eltern,

Der folgende Text ist eine Veröffentlichung der KVNO (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein):

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Januar 2024 allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB), die gegebenenfalls bis zum fünften Geburtstag nachgeholt werden kann. Die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Meningokokken-B-Impfung als Standardimpfung für Säuglinge ist zum 29.05.2024 in Kraft getreten. Damit besteht ein entsprechender Anspruch für die berechtigten Kinder; die Gesetzliche Krankenversicherung ist somit leistungspflichtig. Allerdings bedarf es noch einer Vereinbarung mit den Krankenkassen über die Vergütungshöhe der Impfleistung; die Verhandlungen hierzu stehen an.

Bis zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zwischen der KV Nordrhein mit den Krankenkassen bitten wir Sie zur Vermeidung von Prüfanträgen der Krankenkassen wie folgt zu verfahren: Der Meningokokken-B-Impfstoff kann nach Auffassung der nordrheinischen Krankenkassen/-verbände nicht über den Sprechstundenbedarf, sondern muss auf einem Privatrezept verordnet und die ärztliche Impfleistung privat nach GOÄ abgerechnet werden. Die Versicherten können die Rechnungen zur Kostenübernahme bei ihrer jeweiligen Krankenkasse einreichen. Dies gilt – bis zur endgültigen Abstimmung mit den Krankenkassen – gleichermaßen für eine Indikationsimpfung gegen Affenpocken und für berufliche sowie beruflich bedingte Reiseimpfungen gegen Dengue-Fieber.

Wir haben auf diesen Ablauf keinen Einfluss.

 

Prophylaxe gegen RS-Viren ab jetzt möglich!:

Lesen Sie hier die Empfehlung der STIKO: Link zur STIKO Seite

Hier gibt es einen wunderbaren Podcast über RS-Viren: Hören Sie hier

18.09.2024: RSV-Prophylaxe bei Säuglingen kann beginnen

Aufklärung RSV Prophylaxe Kinderärzte im Netz

Aufklräung RSV Prophylaxe Forum Impfen

 

Wie funktioniert das in der Praxis konkret:

 

Die STIKO empfiehlt für Neugeborene und Säuglinge eine Prophylaxe mit Nirsevimab gegen das RS-Virus. Säuglinge, die zwischen April und September geboren werden, sollten den Antikörper im Herbst vor ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene während der RSV-Saison (i.d.R. Oktober - März) sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen.

 

Von allen gesetzlich Versicherten benötigen wir einen aktuellen Versicherungsnachweis (Versichertenkarte oder schriftlicher Nachweis) vor der intramuskuläre Verabreichung. Für gesetzlich Versicherte beziehen wir das Medikament über den Sprechstundenbedarf. Machen Sie bitte einen Termin, das Medikament ist vorhanden. Für alle privat Versicherten gilt: Sie holen das Rezept bei uns ab und besorgen den Wirkstoff zum vereinbarten Termin selbständig in der Apotheke, es gibt das Medikament in Bad Honnef.

 

Für Säuglinge (< 1 Jahr), die nicht zwischen April und September oder in der RSV-Saison geboren werden, kann ein Privatrezept ausgestellt werden. Die Erziehungsberechtigten müssen die Kostenübernahme selbständig mit der zuständigen Kasse klären und uns die Zusage schriftlich vorlegen

 



Ein guter Überblick und wichtige Informationen: BVKJ Startseite

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Liebe Eltern, liebe Patienten,

 

Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig! Schnelle Termine und kurze Wartezeiten gehören dazu. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Ihre Mithilfe und bitten Sie höflich, sich an folgende Praxisregeln zu halten:

 

  • Lassen Sie sich wann immer möglich für alles Planbare einen Termin geben, zu dem Sie bitte pünktlich erscheinen.
  • Bestehen Sie nicht auf Ihre Terminbehandlung, wenn Sie viel zu spät kommen, sondern vereinbaren Sie einen neuen Termin.
  • Nennen Sie unseren Mitarbeiterinnen den Grund Ihres Anliegens, um ausreichend Zeit und sinnvolle Vorbereitungen für Sie einplanen zu können.
  • Haben Sie Verständnis, wenn im Notfall ein Patient vorgezogen wird. Sie könnten der Nächste sein, der davon profitiert.
  • Tolerieren Sie bitte leichte Verzögerungen trotz bestehendem Termin. Sie sind in einer Kinderarztpraxis leider unvermeidbar.
  • Sagen Sie immer und so frühzeitig wie möglich ab, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können. So können wir diesen Termin neu vergeben.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an Ihrem Termin auch nur Sie und nicht noch weitere Kinder in Ihrer Begleitung behandeln können. Dies führt sonst zu Verzögerungen für die nachfolgenden Patienten.

 

Praxisferien 2024

Auch im Jahr 2024 sind wir in den Ferien für Sie da.

An folgenden Tagen werden wir durch die Kinderarztpraxis Dr. Fortrie und Heyne vertreten, Tel: 02224/2814:

  • 14.10. bis 18.10.2024
  • 30.12.2024

 

Überweisungen

Sind Überweisungen quartalsübergreifend gültig?

Ja. Als Überweisungsnehmer können Sie auf Basis des Überweisungsscheins im laufenden Quartal und im Folgequartal behandeln.

 

Wenn also der Überweisungsschein am 23. Juli ausgestellt wurde, kann der Arzt in der Praxis, an die der Patient überwiesen wurde, die überwiesene Behandlung im 3. oder 4. Quartal durchführen.

 

Dabei sind zwei Punkte zu beachten:

  • Generell gilt, dass die Krankenversicherungs-Karte noch gültig sein muss.
  • Ermächtigte Ärzte können nur tätig werden, wenn die Überweisung am Tag der Untersuchung oder bereits vorher angestellt wurde.

Quelle: KVNO aktuell 06/2013 (Magazin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein)

 

Termin gesucht?

Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vermittelt Facharzttermine an Patientinnen und Patienten.

So erreichen Sie der Termin-Servicestelle:

Telefon: 0221 5970 8988 Mo-Do 8-17 Uhr und Fr 8-13 Uhr

Telefax: 0211 5970 9907

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